Mitgliedschaftsantrag Kinder und Jugendliche Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im Aikido Verein Freiburg e.V. für mein Kind. Angaben zum Kind Vorname Nachname Geburtsdatum Geschwisterkind Mein Kind hat ein Geschwisterkind, das bereits Mitglied im Aikido-Verein Freiburg e.V. ist. Kontaktdaten der Eltern Vorname Nachname Strasse Hausnummer PLZ Ort E-Mail Telefon Mitgliedschaft Beitrittsdatum Hinweise Kündigung: Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat bis spätestens 6 Wochen vor Quartalsende zu erfolgen. Haftungsausschluss: Der Aikido-Verein Freiburg e.V. weist ausdrücklich daraufhin, dass der Vereinsbeitritt keine Versicherung einschließt. Jedes Mitglied ist für ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Eine Haftung durch den Verein ist, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Ich habe die Satzung und die Datenschutzordnung des Aikido-Verein Freiburg e.V. gelesen und erkenne diese hiermit an. Die Hinweise zum Haftungsausschluss und zur Kündigung habe ich zur Kenntnis genommen. Zahlungsdetails Kontoinhaber IBAN BIC Bank Hiermit ermächtige ich den Aikido Verein Freiburg e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Aikido Verein Freiburg e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die untenstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen. Hinweise: Der Aikido Verein Freiburg e.V. zieht die Mitgliedsbeiträge quartalsweise jeweils in den ersten beiden Wochen zu Beginn eines neuen Quartals ein. Mir ist bekannt, dass seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Der/die Kontoinhaber/in kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Falls dem Aikido-Verein Freiburg e.V. im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten entstehen, die der Kontoinhaber zu vertreten hat, z.B. Rücklastschriftgebühren wegen mangelnder Kontodeckung oder fehlerhafter Angaben, sind diese Kosten vom Kontoinhaber zu tragen.